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Häufige Fragen - Unser Service für Sie

Häufige Fragen Unser Service für Sie

„Was“ ist ein Kieferorthopäde?
Ein Kieferorthopäde ist ein weiterqualifizierter Zahnarzt.

Nach erfolgreichem Abschluss des zahnmedizinischen Studiums
arbeitet ein angehender Kieferorthopäde mindestens ein Jahr als
Zahnarzt, um anschließend eine dreijährige hauptberufliche Spezialausbildung zum Kieferorthopäden anzutreten. Diese Ausbildung
erfolgt in einer kieferorthopädischen Universitätsklinik und in kieferorthopädischen Fachpraxen. Die Ausbildung wird mit einer Facharztprüfung abgeschlossen, im Falle von Frau Birnstiel an der Universität in Frankfurt.

Durch die mehrjährige Fachausbildung bieten weitergebildete Zahnärzte ein breites Leistungsspektrum an. In unserem Fall entscheiden
wir individuell mit Ihnen, mit welchen Behandlungsmethoden und
Apparaturen die schiefen Zähne begradigt werden und setzen uns
mit Spezialwissen, Zeit, Ruhe und Einfühlungsvermögen gezielt für
Sie ein. Dabei geht es nicht nur um das “Geraderücken” schiefer
Zähne, vielmehr geht es um den Erhalt eines gesunden und schmerzfreien Kausystems, bei gleichzeitig ästhetisch sichtbarem Behandlungserfolg.

Damit der Patient mit schönen, geraden und vor allem gesunden
Zähnen weiterhin fröhlich lachen kann - in jedem Alter.
Kann ich als Kassenpatient zu Ihnen kommen?
Ja.
Unsere Praxis ist über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen zugelassen.
Über Behandlungsmaßnahmen, die nicht oder nicht in vollem Umfang im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, aber medizinisch sinnvoll für Ihre Behandlung sind, beraten wir Sie ausführlich im Rahmen der Behandlungsplanung. 
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind, bringen Sie bitte Ihre gültige Versicherungskarte und 10.- Euro Praxisgebühr oder eine Quittung über die im aktuellen Quartal gezahlte Praxisgebühr in einer anderen Zahnarztpraxis mit.

Wenn Sie bei einer privaten Kasse versichert sind, bringen Sie bitte nur Ihre gültige Versicherungskarte mit.

Um Ihre Anmelde- und Wartezeit in der Praxis zu verkürzen, würden wir Sie gerne bitten den Anamnesebogen (Download) bereits vorab auszufüllen und an uns per E-Mail zuzustellen. Dieser wird in unserer Praxis ausgedruckt und Ihnen zur Unterschrift zur Verfügung gestellt. Fragen können dann im gemeinsamen Dialog besprochen werden. 
Warum digitales Röntgen?
Digitales Röntgen ist ein modernes Bildgebungsverfahren mit einigen signifikanten Vorteilen im Vergleich zum herkömmlichen Röntgen. So sind die Bilder qualitativ besser als bei gewöhnlichen Aufnahmen, sind sofort verfügbar und können somit direkt mit dem Patienten besprochen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Strahlenbelastung geringer ist, da zur Belichtung der speziellen Röntgenfolie eine geringere Strahlenstärke notwendig ist.

Digitales Röntgen wird in der Zahnheilkunde und Kieferorthopädie vielfältig eingesetzt.
Was kostet die Behandlung?
1. GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN

1.1 Patienten unter 18 Jahren
Bei Vorliegen bestimmter Befunde (siehe Frage: kieferorthopädische Indikationsgruppen, KIG) beteiligen sich Krankenkassen zu 80% an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. 20% der Behandlungskosten müssen von Ihnen zunächst selbst getragen werden. Diese werden aber nach einem erfolgreichen Behandlungsabschluss von der Krankenkasse zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen entsprechend der aktuellen Gesetzgebung nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung finanzieren. Über erstattungsfähige Leistungen hinausgehende Maßnahmen können aber aus medizinischer, als auch ästhetischer Sicht sinnvoll sein.

Über alle für Sie bzw. Ihr Kind sinnvollen Möglichkeiten und Alternativen beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

1.2 Patienten über 18 Jahren
Bei erwachsenen Patienten werden kieferorthopädische Korrekturen von der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Falle einer sehr schweren Kieferfehlbildung und einer kombinierten kieferorthopädisch-chirurgischen Therapie getragen. Die Gesetzgebung und damit die Kassenleistung basiert auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung. Faktoren wie Ästhetik, Komfort und maximale Sicherheit, im Hinblick auf den Behandlungserfolg, finden leider keine Berücksichtigung.

Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen bei erwachsenen Patienten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen und sind daher Privatleistungen. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!

2. PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN

Bei privat versicherten Patienten ist der Anspruch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel werden Behandlungskosten übernommen. Da es heute aber eine Vielzahl von Vertrags- und Erstattungsformen gibt, empfiehlt sich ein vorheriges gezieltes Informieren. Über die erstattungsfähigen Leistungen hinausgehende, sinnvolle Maßnahmen werden den Patienten individuell angeboten und mit den Patienten und Eltern abgestimmt.

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden und somit steuerlich geltend gemacht werden kann.

Vor Beginn der Behandlung klären wir Sie gerne ausführlich und transparent über die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten auf.
Wann entstehen Kosten und wann sind diese zu zahlen?
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel zum Quartalsende über die bis zu diesem Zeitraum erbrachten Leistungen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Finanzierung. Dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen.

Bitte fragen Sie uns auch nach individuellen Zahlungsvarianten und Zielvereinbarungen.
Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP)?
Der Heil- und Kostenplan ist die Grundlage auf der die Krankenkasse die entstehenden Kosten übernimmt (siehe Frage: „Was kostet die Behandlung?“).

Bei der ersten Beratung in der Praxis wird dabei zunächst untersucht, ob eine Behandlung notwendig ist und in welchem Umfang diese auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden kann. Eventuell ist ein Abwarten sinnvoll (bspw. bei Kindern) bzw. eine Behandlung nur möglich, wenn der Patient die entstehenden Kosten privat zahlt. Nach Prüfung des Heil- und Kostenplanes erteilt die Krankenkasse die Zu- bzw. Absage, dass Kosten für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung übernommen werden.

Die Eltern übernehmen den 20%-tigen Eigenanteil bzw. diejenigen Kosten die nach Auffassung der Krankenkasse nicht wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird der Eigenanteil der Eltern bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet.
Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?
Seit Anfang 2002 gelten die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese definieren den Ausprägungsgrad einer Gebiss- und Kieferfehlentwicklung. Befunde der KIG 3 bis 5 werden nach den neuen Bestimmungen von den Krankenkassen übernommen. Bei Befunden der KIG 1 und 2 trägt die Kasse die Kosten nicht mehr.

Bitte bedenken Sie, dass die Einstufung lediglich eine Maßzahl für die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung ist.

Die Indikationsgruppe sagt nichts über die medizinische Notwendigkeit aus. So weisen beispielsweise zahlreiche Patienten mit Fehlstellungen der KIG 1 und 2 ernstzunehmende gesundheitliche Risiken auf und sind daher aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig.

In diesen extremen Fällen müssen Patienten selbst entscheiden, ob sie für sich bzw. ihr Kind eine Korrektur der Kiefer- bzw. der Zahnfehlstellung selbst finanzieren wollen. Oftmals ist dies nicht nur eine Entscheidung aus ästhetischen Gründen, sondern insbesondere auch zur Vorbeugung vor späteren Folgeerkrankungen.
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